(1) Als Mitglied im IPM® Kandidatenpool erhalten Sie bevorzugten Zugriff auf neue zu besetzende Positionen, bevor diese in eine öffentliche Ausschreibung gelangen.
(2) Zusätzlich berücksichtigen wir Ihr Profil bei weiteren, parallelen Job Offerten, ohne dass Sie sich erneut bewerben müssen!
(3) Zugriff auf über 5.000 Headhunter in Deutschland, Österreich und der Schweiz
(4) Anonymisierter Gehaltsvergleich
Aufgaben des Kandidaten
(1) Der Kandidat stellt IPM® Kandidatenpool wahrheitsgemäße Informationen über Ausbildung und berufliche Tätigkeiten zur Verfügung.
Datenschutz
(1) Der Kandidat erklärt sich damit einverstanden, dass IPM® Kandidatenpool personenbezogene Daten des Kandidaten erhebt, nutzt, verarbeitet und speichert. Die Aufbewahrungsdauer legt IPM® fest. Die Löschung der Daten kann nach Auftragende verlangt werden. Die Rückgabe von schriftlich eingereichten Unterlagen muss ausdrücklich vereinbart sein.
(2) IPM® Kandidatenpool gibt offene Daten des Kandidaten nicht an Arbeitgeber sowie an weitere Personalberatungen ohne die vorherige Zustimmung des Kandidaten weiter. IPM® Kandidatenpool gibt Daten des Kandidaten sonst nur in anonymisierter Form weiter.
Gewährleistung
(1) IPM® Kandidatenpool gewährleistet die Suche nach einem Arbeitsplatz. Ein Erfolg im Sinne einer Vermittlung ist nicht gewährleistet.
(2) Der Kandidat gewährleistet die Richtigkeit der gemachten Angaben zur Person.
(3) IPM® Kandidatenpool übernimmt keine Gewährleistung für die Angaben von Arbeitgebern.
Kostenbeteiligung Kandidatenpool
(1) IPM® Kandidatenpool erhält für seine Dienstleistungen im Rahmen dieses Programms eine Kostenbeteiligung.
Geheimhaltungspflicht / Verschwiegenheitspflicht
(1) IPM® Kandidatenpool verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit hinsichtlich aller Daten des Kandidaten.
(2) IPM® Kandidatenpool und der Kandidat verpflichten sich, alle Angelegenheiten und Vorgänge der kontaktierten Arbeitsgeber, insbesondere betriebliche Vorgänge, technische Einrichtungen und kaufmännische Angelegenheiten, die im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.